Ein einem Jahr zur Altenpflegehilfekraft

Übersicht

Dauer

1 Jahre

Kosten

Meterialkosten
  • 35 €

    Material- und Kopierkosten – jährlich
    jeweils zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres

  • Im Laufe der Ausbildung empfehlen wir Ihnen Fachliteratur.
    Bitte bedenken Sie, dass hierfür Kosten anfallen.

Beruf

Ausgebildete Altenpflegehelfer unterstützen das examinierte Altenpflegefachpersonal bei der Arbeit in stationären, teilstationären und offenen Einrichtungen der Altenhilfe. Darauf werden die Absolventen der Altenpflegehilfe in der einjährigen Ausbildung vorbereitet.

Vielen Absolventen der Altenpflegehilfeausbildung dient dieses Ausbildungsjahr als erste Station bei der Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft.

Mit dem Bestehen der Altenpflegehilfeprüfung erlangt man die Zugangsvoraussetzungen zur dreijährigen Altenpflegeausbildung (siehe „Altenpflege“).

Besonders attraktiv ist es, die Ausbildung zur Altenpflegehilfskraft mit dem Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 oder besser zu beenden. Damit erreicht man die Voraussetzung um die Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft  in 2 weiteren Ausbildungsjahren zu erlangen. Somit haben leistungsorientierte Hauptschulabsolventen die Möglichkeit in drei Ausbildungsjahren das Berufsziel der examinierten Altenpflegekraft zu erreichen.

Ausbildung

Die Ausbildung zur geprüften Altenpflegehilfekraft dauert 1 Jahr.

Theoretischer Unterricht findet an jeweils 2 Wochentagen und als Blockunterricht mit 1-3-wöchiger Dauer im Oberlinhaus statt.  Die Ausbildung schließt mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.

Der Praxisteil der Altenpflegehilfeausbildung wird in Alten- und Pflegeheimen sowie in ambulanten Pflegediensten, Diakonie- und Sozialstationen in der Umgebung abgeleistet.

Die Betreuung in der Praxis erfolgt durch geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung sowie durch die Lehrkräfte der Schule

Voraussetzungen

  • Hauptschulabschluss und ein freiwilliges soziales Jahr
  • oder der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule
  • oder eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit
  • Mindestens 4 Wochen praktische Erfahrungen in den Arbeitsfeldern der Altenpflege sind erforderlich.
  • Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung durch ein ärztliches Zeugnis sowie der Ausbildungsvertrag eines von der Schule als geeignet anerkannten Trägers einer Altenhilfeeinrichtung gehören ebenfalls zu den Aufnahmevoraussetzungen.

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